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Gesetzesgrundlage für die sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben bildet das Arbeitssicherheitsgesetz ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2). Der Arbeitgeber hat gemäß §1 des ASIG Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt und gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können.

Die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen erreichen somit einen möglichst hohen Wirkungsgrad.